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Satzung

Satzungszwecke der ZUKUNFT ERINNERN gUG (haftungsbeschränkt)

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Auszug:

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§ 2 Zweck der gUG
Die ZUKUNFT ERINNERN gUG verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. Abgabenordnung. Ziel ist die Förderung von historisch-politischer Bildung, Jugendbildung, Demokratiebildung sowie Kunst und Kultur.

  • Wir entwickeln, unterstützen und verbreiten innovative Bildungsformate, z. B. digitale Escape Games oder Serious Games, die Wissen über NS-Unrecht, historische Zusammenhänge und demokratische Werte vermitteln.

  • Wir stellen Unterrichtsmaterialien, Workshops, Veranstaltungen und Fortbildungen bereit, um Lerninhalte lebendig und praxisnah zu gestalten.

  • Wir arbeiten eng mit Schulen, Bildungseinrichtungen und wissenschaftlichen Partnern zusammen, um Bildung nachhaltig und wirkungsvoll zu fördern.

  • Wir tragen dazu bei, Erinnerungskultur weiterzuentwickeln, multiperspektivische Zugänge zu eröffnen und junge Menschen zu befähigen, gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen und die demokratische Zukunft aktiv mitzugestalten.

  • Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.

 

§ 7 Auflösung der Gesellschaft
Sollte die Gesellschaft aufgelöst werden oder der gemeinnützige Zweck wegfallen, fällt das Vermögen an eine steuerbegünstigte Körperschaft, die es ausschließlich für gemeinnützige Zwecke verwendet.

 

§ 8 Sonstige Bestimmungen
Änderungen der Satzung bedürfen der notariellen Beurkundung. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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